Das nächste Mitgliedertreffen und Fortbildung nach FAO findet in der Kanzlei Andresen Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 6A, 20354 Hamburg am 03.06.2026 um 17:00 Uhr ein. Herr Dr. Jan-Eike Andresen referiert über das Thema
Legal AI in 2026 - Zwischen Hype, Angst und Wettbewerbsvorteil im Gesellschafterstreit
Dr. Jan-Eike Andresen ist Rechtsanwalt in Hamburg und Experte für Konfliktlösung im Gesellschaftsrecht. Nach ersten Associate-Jahren in einer internationalen Großkanzlei hat er ab 2014 verschiedene LegalTech Start-up's mit aufgebaut und gegründet, darunter die Sammelklageplattformen myRight und financialright. 2026 hat Jan-Eike Andresen die Kanzlei Andresen Legal gegründet, die sich auf die Lösung von Konflikten für Unternehmen konzentriert.
https://andresenlegal.de/team/dr-jan-eike-andresen/
Ich freue mich sehr, dass wir einen so qualifizierten Referenten für dieses im Gesellschafterstreit für uns alle so wichtigen Thema gewinnen konnten.
Es wird ein spannender Abend werden. Ich bitte um eine Rückmeldung unter [email protected]
bis zum 27.05.2026,
damit die kulinarischen Kapazitäten (Cheese & Wine) geplant werden können. Interessierte Kollegen und Kolleginnen, die Interesse am Gesellschaftsrecht und an unserem Verein haben, sind herzlich willkommen.
Am 21.04.2026 fand ein Mitgliedertreffen und eine Fortbildung nach § 15 FaO zum Thema
„Der GmbH-Geschäftsführer im Arbeitsrecht“
bei Renneberg Legal, Am Sandtorkai, S-KAI 50, 20457 Hamburg, ein.
Referent war Herr Rechtsanwalt Arne Killmer.
https://www.renneberg-gruppe.de/team/jan-arne-killmer/
Herr Killmer ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. In seinem Vortrag zeigte er mit dieser besonderen Expertise das Spannungsfeld zwischen diesen beiden Rechtsgebieten anhand der aktuellen Rechtsprechung und seinen persönlichen Erfahrungen auf. Bei Cheese & Wine diskutierten die Teilnehmer lebhaft weiter. Vielen Dank für die Gastfreundschaft.
Am 24.06.2025 fand ein Mitgliedertreffen und eine Fortbildung nach § 15 FAO zum Thema
„Zankapfel des Vertriebsrechts: Der Ausgleichsanspruch
von Handelsvertreter und Vertragshändler in der anwaltlichen Praxis“
in den Räumen der Kanzlei ADVANT Beiten, Neuer Wall 72, ein. Unser Mitglied Oliver Korte und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein ausgewiesener Experte zu handelsrechtlichen Ausgleichsansprüchen.
Herr Korte führte aus, dass im Vertriebsrecht viel gestritten wird, und zwar vor allem über den oft sehr hohen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. Dies liege u.a. daran, dass die Norm sehr kompliziert und komplex ist und beide Parteien bei Vertragsende sehr unterschiedliche Positionen einnehmen können, ohne rot werden zu müssen. Die von den Gerichten akzeptierten Berechnungsmethoden wurden eingehend besprochen und an Fallbeispielen analysiert.
Die Mitglieder diskutierten über ihre Erfahrungen aus gerichtlichen Verfahren und Prozessstrategien. Zudem wurde rechtpolitisch im Hinblick auf neue Vertriebsformen im Internet gesprochen.
Auch das Legal Tech Tool zur Prüfung und Berechnung des Ausgleichsanspruchs, das Herr Korte initiiert hat (www.ausgleichsrechner.de), wurde gezeigt. Interessant ist ein Podcast von Herrn Korte zum Handelsvertreterrecht.
Nach dem Vortrag hatten die Mitglieder der Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht die Möglichkeit, sich über den Handelsvertreterausgleichsanspruch bei einem Glas Wein, Bier oder Wasser auszutauschen. Vielen Dank für die gute Gastfreundschaft.
Am 27.03.2025 um 18:00 Uhr bei Weiland Rechtsanwälte in Hamburg (www.weiland-rechtsanwaelte.de) ein Mitgliedertreffen und eine Fortbildung nach § 15 FaO zum Thema
„Neues zu der Haftung eines Geschäftsleiters in der Gesellschaftskrise auch im Hinblick auf § 32 Abs. 1 und § 1 Abs. 1 S. 2 KWG“
Referent war Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Krüger, der seit August 2024 für Weiland Rechtsanwälte tätig ist. Herr Dr. Krüger ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über Expertise als Steuerstrafverteidiger. Er veröffentlicht regelmäßig Fachaufsätze zum Themenbereich Insolvenz- und Steuerrecht und ist Buchautor („Insolvenzrecht", 14. Auflage 2024 im Verlag niederle media).
§ 32 KWG bestimmt, dass eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) bedarf nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG eine Person, die im Inland gewerbsmäßig oder in einem Um-fang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, unter anderem Bankgeschäfte betreiben oder auch Einlagengeschäfte erbringen will. 1. Ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn nach dem Einzelfall für den Betrieb der Geschäfte nach der bankwirtschaftlichen Verkehrsauffassung die Einrichtung eines solchen Betriebs objektiv erforderlich ist.
§ 32 KWG lautet:
„§ 32 Erlaubnis
(1) Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise ein-gerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Aufsichtsbehörde; die Bundesanstalt hat § 37 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes anzuwenden. Soweit diese Geschäfte durch eine Erlaubnis nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes gedeckt sind, tritt dahinter der Erlaubnisvorbehalt nach Satz 1 zurück und gilt das Unternehmen nicht als Institut im Sinne dieses Gesetzes bis zu dem Tag, an dem …“
Wird lediglich das Kreditgeschäft betrieben, ist ein solcher Geschäftsbetrieb regelmäßig erforderlich
- bei mehr als 100 Darlehen oder
- bei einem Gesamtdarlehensvolumen von über 500.000,00 € bei mindestens 21 Darlehen.
Soweit die erforderliche Erlaubnis für das Betreiben eines gewerbsmäßigen Bankgeschäfts fehlt, liegt ein Verstoß gegen § 32 KWG vor und damit gegen ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB. § 32 KWG schützt Gläubiger unerlaubt handelnder Betreiber von Bankgeschäften vor Vermögensverlusten, die durch die mangelnde Einhaltung bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben verursacht werden. Die Schutzgesetzeigenschaft bedeutet, dass ein Verstoß gegen die Erlaubnispflicht nach § 32 KWG unmittelbar Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB begründen kann.
Wer entgegen § 32 Abs. 1 KWG ohne entsprechende Erlaubnis Bankgeschäfte erbringt, macht sich bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln gem. § 54 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1, Abs. 2 KWG strafbar.
§ 54 KWG lautet:
„§ 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis
(1) Wer
1. Geschäfte betreibt, die nach § 3, auch in Verbindung mit § 53b Absatz 3 Satz 1 oder Satz 2, verboten sind,
2. ohne Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 Satz 1 Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt oder
3. ohne Erlaubnis nach § 32 Absatz 1f Satz 1 im Inland als Datenbereitstellungsdienst tätig wird, der der Ausnahme nach Artikel 2 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Am Mittwoch, dem 16.05.2024, um 18:00 Uhr, fand in den Räumlichkeiten von Weiland Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg, die Mitgliederversammlung der Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht e.V. statt. Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Claussen aus der Kanzlei Weiland Rechtsanwälte, www.weiland-rechtsanwaelte.de, wurde einstimmig erneut zum Vorsitzenden der Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht e.V. gewählt. Er bedankte sich für das Vertrauen. Zugleich wurden Herr Rechtsanwalt Dr. Boris Schiemzik aus der Kanzlei Rose & Partner, www.rosepartner.de, und Herr Dr. Ferdinand Müller, ebenfalls aus der Kanzlei Weiland Rechtsanwälte, zu dessen Stellvertretern gewählt.
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Oliver Korte aus der Kanzlei ADVANT Beiten, www.advant-beiten.com, wurde zudem einstimmig durch Beschluss des Vorstandes in die Deutsche Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht e.V. als Mitglied aufgenommen. Er wurde von den Mitgliedern herzlich willkommen geheißen.
Anschließend wurde eine gesellschaftsrechtliche Fortbildungsveranstaltung im Gesellschaftsrecht mit strafrechtlichen Bezügen durchgeführt. Das gesellschaftsrechtliche und strafrechtliche Thema lautete:
„Strafrechtliche Risiken des Geschäftsführers, insbesondere im Hinblick auf den steuerlichen Unternehmerbegriff“.
Es referierte Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Cem Sengül.
Dieser lieferte sehr praxisrelevante Hinweise, wie Geschäftsführer, Vorstände und andere Geschäftsleiter sich bei strafrechtlichen Ermittlungen und auch im Vorfeld zu verhalten haben. Es erfolgte eine lebhafte Diskussion unter den Gesellschaftsrechtlern, denen die praktischen Einblicke von Herrn Sengül besprochen wurden.
Dr. Sven Claussen
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Vorsitzender der Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht e.V.
Am Mittwoch, den 17.11.2022, um 18:00 Uhr, fand in den Räumlichkeiten von Weiland Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg eine Fortbildungsveranstaltung der Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht e.V. statt.
Das Thema gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Thema lautet:
"StaRUG und M&A in der Krise von zu verkaufenden Gesellschaften"
Es referiert Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Jörg Grau aus der Kanzlei Johlke Niethammer.
Zur Vorbereitung empfehle ich die Lektüre von AG Hamburg, NZI 2021, 544 und der Entscheidungsbesprechung in Grau/Pohlmann/Radunz, NZI 2021, 522-527.
Dr. Sven Claussen
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Vorsitzender der Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht e.V.
Am Mittwoch, den 23.10.2019, um 18:00 Uhr, fand in den Räumlichkeiten von Rose & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB in Hamburg die Mitgliederversammlung der Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht e.V. statt.
Die Mitgliederversammlung bestellte die Vorstände Dr. Sven Claussen, Dr. Boris Schmiemzik und Dr. Ferdinand Müller erneut zu Vorstandsmitgliedern des Vereins.
Anschließend fand eine handels- und gesellschaftsrechtliche Fortbildung zu dem Thema:
"Blockchain- und Kryptogeschäftsmodelle aus der Sicht des handels- und gesellschaftsrechtlich tätigen Wirtschaftsanwalts"
statt.
Es referierte Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Boris Schiemzik, welcher insbesondere den Rechtsrahmen zur Unternehmensfinanzierung und zu Utility-Token darstellte. Die Teilnehmer waren sich einig, dass Blockchainmodelle schnell bestehende Geschäftsmodelle verändern werden.
Am Mittwoch, den 19.09.2018 um 18:00 Uhr fand in den Räumlichkeiten von Weiland Rechtsanwälte, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg das Treffen der Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht e.V. statt.
Das Thema lautete
„Praktische Umsetzung der Geschäftsleitungspflichten zur Geschäftspartner Due Diligence“.
Der Executive Director Corporate Legal Affairs
und Chief Compliance Officer (CCO) der Aurubis AG (www.aurubis.de) Herr Rechtsanwalt
Henning Michaelsen, LL.M. referierte über dieses für die gesellschaftsrechtliche Beratungspraxis wichtige Thema.
Am Mittwoch, den 13. Dezember 2017 um 18:00 Uhr fand in der Sozietät Weiland Rechtsanwälte, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg ein Treffen der Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht statt.
Dr. Sven Claussen aus der Kanzlei Weiland Rechtsanwälte referierte das Thema
"Einstweiliger Rechtschutz rund um die Gesellschafterliste"
Am 11. Mai 2017 fand im Büro ROSE & PARTNER LLP, Jägerstraße 59, 10117 Berlin (www.rosepartner.de) eine Treffen der Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht statt. Dr. Boris Schiemzik referierte zu dem Thema
„Der Kampf um Informationen!
- Unzulässiger Datenzugriff bei Gesellschafterstreitigkeiten -“
über praxisrelevante Fragestellungen zu referieren, die bei Gesellschafterkonflikten von Beratern oft ausgeblendet
werden. Die anwesenden Fachanwälte der Vereinigung tauschten sich nach dem Vortrag noch sehr angeregt zu ihren praktischen Erfahrung bei Gesellschafterstreitigkeiten aus.
Am Donnerstag, den 11. November 2017, fand in der Sozietät Weiland Rechtsanwälte, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg ein Treffen der Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht statt.
Dr. Ferdinand Müller aus der Kanzlei Weiland Rechtsanwälte, Stuttgart, wird über das Thema "Die Haftung des Stiftungsvorstands" referieren.
Dr. Sven Claussen aus der Kanzlei Weiland Rechtsanwälte referiert über die "Grenzen der Gestaltungsfreiheit in Familiengesellschaften".